Zumindest bei der Deutschen Post scheint man der Auffassung zu sein, dass diese Gleichung gilt – hoffentlich rechnen sie anders, wenn sie ihre Bilanz erstellen.
Gefunden an der Postfiliale, die mir schon durch das eine oder andere Erlebnis mit der Packstation ans Herz gewachsen ist.
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Passt doch zum sonstigen Auftritt dieses Konzerns… immer professionell und preisgünstig!
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Irgendwann muss das Postpferd auch mal schlafen.
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Man könnte ihn, der Klarheit halber, in 16-Stunden-Bereich umbenennen.
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Haha, klasse…
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Mit Logik kam man bei der Bahn noch nie weiter. Siehe Berliner S-Bahn. Da findet sich in ihren Beförderungsbedingungen unter „§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen“ 1.1. der schöne Satz: „Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen“ sind von der Beförderung ausgeschlossen (Quelle). Gleichzeitig macht die S-Bahn Werbung, dass man nach dem Feiern doch die Öffentlichen nutzen solle.
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Mengenlehre habe ich eh nicht verstanden!
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zu köstlich! :-D
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